Eingliederungshilfe - Familienassistenz (HFbK)

Familienassistenz – §78 Abs. 2 SGB IX

Die Familienassistenz ist ein ambulantes pädagogisch orientiertes Angebot, das von der Eingliederungshilfe vergeben wird.

Es geht um die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung. Die Familienassistenz richtet sich an Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die in ihrer Herkunftsfamilie leben und zum Personenkreis nach §99 SGB iX zuzuordnen sind. Es soll soziale Teilhabe ermöglicht und eien selbstbestimmtes Leben der Kinder und Jugendlichen gefördert werden.

Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Familie erhält eine Unterstützung bei der Bewältigung von belastenden Situationen, die aufgrund der ­Behinderung des Kindes bzw. Jugendlichen entstehen können. Ziel ist es, die Stabilität der Familie zu stärken und somit eine stationäre Aufnahme zu vermeiden.

Inhalte der Hilfen können sein:

Wir beraten Sie gerne bei Fragen oder unterstützen Sie bei der Antragsstellung

die Sicherstellung der adäquaten Förderung des ­Kindes/Jugendlichen innerhalb der Familie

die Entwicklung einer Akzeptanz und eines konstruktiven Umgangs mit der Behinderung und den damit einhergehenden Problematiken innerhalb der Familie

g

die Entwicklung einer realistischen Lebensperspektive der ­Eltern sowie der Kinder/Jugendlichen

die Förderung der Eigenständigkeit der Kinder/ Jugendlichen

die Entwicklung und Stärkung
der sozialen und ­Alltagskompetenzen

die Anbindung an geeignete Angebote im Sozialraum