Familienhilfe (SPFH)

Familienhilfe – §31 SGBVIII

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Hilfe, die vom zuständigen allgemeinen Dienst (ASD) vergeben wird.

Es erfolgt eine intensive Betreuung und Begleitung in den Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Bewältigung on Erziehungsaufgaben. Weiterhin werden Familien bei Lösungen von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen begleitet. Diese kann für akute Situationen sowie für eine langfristige Zusammenarbeit angelegt werden.

Selbsthilfepotentiale zu stärken und die gesamte familiäre-soziale Lebenssituation des Kindes zu verbessern, sind die Ziele der SPFH. Um diese Ziele zu erreichen, bieten unsere Mitarbeiter Betreuung und Begleitung bei vielfältigen ­erzieherischen und alltäglichen Aufgaben an. Das wesentliche Ziel ist der Erhalt oder die Wiederherstellung ­grundlegender Funktionen  innerhalb der Familie.

Inhalte der Hilfen können sein:

Erziehungsaufgaben

Bewältigung von
Alltagsaufgaben

Kontakt mit Ämtern und Institutionen

Bearbeitung von Konflikten und Krisen

Abwehr von Gefährdungssituationen