Angebot

Was bieten wir?

Als anerkannter Träger der Eingliederungshilfe, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, bieten wir kultursensible ambulante Angebote an.

Ambulante Hilfen bedeuten vertrauensvolle und zuverlässige Unterstützung der Familien, Kinder und Jugendlichen, die in der Regel im elterlichen Haushalt verleiben. Tumaini e.V. bietet professionelle, mehrsprachige und kultursensible Aufklärung, Beratung und Unterstützung rund um die Themen Behinderung, Erziehung, und Familien-Hilfsangebote an, damit Familien, Kinder und Jugendliche ihren Alltag wieder selbständig meistern können. Hilfe zur Selbsthilfe, um dem Kindeswohl entsprechende Erziehung und Versorgung zu gewährleisten.

Die Ambulanten Hilfen werden von pädagogischen Fachkräften erbracht, die über besondere interkulturelle Kompetenzen sowie jahrelange Erfahrungen verfügen.

Unser Fokus liegt auf den Bedürfnissen der Familien mit Kindern und Jugendlichen. Wir unterstützen sie in schweren Lebenssituationen, und die Hilfen werden individuell und Bedarfsgerecht angepasst. Wir begleiten bei der Klärung und Bewältigung vorhandener Probleme und der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen.

Unser Angebotsspektrum umfasst unter anderem:

Eingliederungshilfe: Hilfe für Familien mit behinderten Kindern (HFbK). Dieses Angebot ist
eine pädagogisch orientierte ambulante Hilfe, welche die Förderung von Kindern und
Jugendlichen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung sicherstellen soll. Die
HFbK erhalten in der Regel Kinder im Alter vom 3. bis einschließlich 18. Lebensjahr, die noch
in ihrer Familie leben. Es wird nach Zielen gearbeitet, die in einem Hilfeplan verankert sind.

Die Familie erhält eine Unterstützung bei der Bewältigung von belastenden Situationen, die
aufgrund der Behinderung des Kindes bzw. Jugendlichen entstehen können. Ziel ist es, die
Stabilität der Familie zu stärken und somit eine stationäre Aufnahme zu vermeiden.

Inhalte der Hilfen können sein:

    • die Sicherstellung der adäquaten Förderung des Kindes/Jugendlichen innerhalb der
      Familie
    • die Entwicklung einer Akzeptanz und eines konstruktiven Umgangs mit der
      Behinderung und den damit einhergehenden Problematiken innerhalb der Familie
    • die Entwicklung einer realistischen Lebensperspektive der Eltern sowie der
      Kinder/Jugendlichen
    • die Förderung der Eigenständigkeit der Kinder/Jugendlichen
    • die Entwicklung und Stärkung der sozialen und Alltagskompetenzen
    • die Anbindung an geeignete Angebote im Sozialraum

Wir beraten Sie gerne bei Fragen oder Unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH). Hier beginnt die Hilfe oft schon in Familien mit
Kleinkindern. Im Vordergrund der Hilfe stehen Probleme in der Absicherung von
Grundbedürfnissen der Kinder sowie Alltagsprobleme der Familie. Die Hilfe findet in der Regel
in der Familie statt und bezieht alle direkten Bezugspersonen mit ein.

Selbsthilfepotentiale zu stärken und die gesamte familial-soziale Lebenssituation des Kindes
zu verbessern, sind die Ziele der SPFH. Um diese Ziele zu erreichen, bieten unsere Mitarbeiter
Betreuung und Begleitung bei vielfältigen erzieherischen und alltäglichen Aufgaben an. Das
wesentliche Ziel ist der Erhalt oder die Wiederherstellung grundlegender Funktionen der
Familie.

Wir beraten Sie gerne bei Fragen oder Unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

Inhalte der Hilfen können sein:

    • Erziehungsaufgaben
    • Bewältigung von Alltagsaufgaben
    • Kontakt mit Ämtern und Institutionen
    • Bearbeitung von Konflikten und Krisen
    • Abwehr von Gefährdungssituationen

Wir beraten Sie gerne bei Fragen oder Unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

Erziehungsbeistand. Beim Erziehungsbeistand sind die Kinder und Jugendliche in der Regel im
Schulalter. Hier treten meist Probleme in der Schule, zu Hause sowie im sozialen Umfeld auf.
Es wird nach Zielen gearbeitet, die in einem Hilfeplan verankert sind. Die pädagogische
Fachkraft arbeitet mit den Kindern und Jugendlichen in der persönlichen sozialen Umgebung.

Diese Hilfe kann auch als Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen
Behinderung (gemäß § 35a SGB VIII) geleistet werden. Die gesetzliche Voraussetzung ist eine
Stellungnahme durch entsprechendes Fachpersonal (z.B. Facharzt für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychotherapeut).

Inhalte der Hilfen können sein:

    • Begleitung zu Ämtern und Behörden
    • Unterstützung beim Stellen von Anträgen
    • Begleitung bei medizinischen Fragen
    • Erlernen der Haushaltsführung
    • Begleitung in andere unterstützenden Hilfsangebote (z.B. bei Suchtproblematik)
    • Klärung bei Schulproblemen
    • Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungsstellen
    • Hilfe bei Erziehungsfragen
    • Stärkung der persönlichen Entwicklung der Eltern

Wir beraten Sie gerne bei Fragen oder Unterstützen Sie bei der Antragsstellung.